| |  | |  |  | | 1. Zum Erwerb Ihres Führerscheins benötigen Sie: - ein Paßfoto mit hellem Hintergrund
- ein Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort (5 Jahre gültig)
- einen Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- einen Antrag ans Kraftfahrbundesamt, welchen unserer Fahrschule für Sie erstellt
- einen Einzahlungsbeleg für die Führerscheingebühr an das Landratsamt. Auch hier helfen wir gern beim Ausfüllen.
- Die Ausbildungsbescheinigung Theorie und Praxis für den TÜV
- Bei ausländischen Führerscheinanwärtern fallen noch zusätzliche Regelungen an, bei denen wir gern helfen und informieren.
| 2. Mindestalter: - 25 Jahre Klasse A bei direktem Zugang
- 21 Jahre Klasse D, D1, DE, D1E
- 18 Jahre Klasse A bei stufenweisem Zugang, Klasse B, C, C1, BE, CE, C1E
- 16 Jahre Klasse A1, L, M, T, bei Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahre auf einem Mofa
- 15 Jahre FE-frei Kfz
Die Fahrerlaubnisbehörde kann Ausnahmen vom Mindestalter zulassen. Bei Minderjährigen nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
| 3. Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland ...wird angenommen, wenn der Führerscheinbewerber - wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen
- bei fehlenden beruflichen Bindungen wegen persönlicher Bindungen
...mindestens 185 Tage im Kalenderjahr in Deutschland wohnt. - fallen berufliche Bindung und persönliche Bindung auseinander, gilt der Ort der persönlichen Bindung, sofern er regelmäßig dorthin zurückkehrt.
- Wer sich nur zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem anderen Staat aufhält, behält seinen Wohnsitz in dem Staat mit der persönlichen Bindung, auch wenn er während des Auftrags nicht regelmäßig dorthin zurückkehrt.
4. Der Besuch einer Schule oder Universität hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. | |  | |  | | | | |