| Zur Klasse A begrenzt gehören alle motorisierten Zweiräder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE wird für die Dauer von zwei Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung / Leergeweicht von nicht mehr als 0,16 kW/KG erteilt. | zwei Jahre | 18 Jahre | A1, M | Ersterwerb zwölf Doppelstunden allgemeines Verkehrsrecht und vier Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht | Bei Ersterwerb fünf Überland, vier Autobahn und drei Nachtfahrten |